Doppelbeauftragung DULV/DAEC

 

Mit der nächsten Veröffentlichung im Amtsblatt wird die langangekündigte Doppelbeauftragung des DULV und
des DAEC für alle Ultraleichtflugzeuge wirksam. Das bedeutet daß jetzt sowohl über den DAEC Trikes als auch
über den DULV Dreiachser zulassen werden können.  Im Zuge dessen ist es jetzt möglich noch beim DAEC
registrierte UL's auf den DULV(und natürlich auch umgekehrt) umzuschreiben.  
Die entsprechenden Anträge gibt es per Download als .pdf-File beim DULV.